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Rundschreiben Umgang mit Risiken und Gewährleistung von Sicherheit

13. März 2025

Das Rundschreiben Nr. 15/2024 legt die zentralen Regelungen für den Sportunterricht an Schulen fest. Ziel ist es, eine Balance zwischen sportlicher Betätigung, Sicherheitsvorkehrungen und organisatorischen Rahmenbedingungen zu schaffen. Dabei werden Themen wie Sicherheitsüberlegungen, Gruppengrößen, Bekleidung, Teilnahmeverpflichtung, Leistungsbeurteilung, sowie der Schwimmunterricht detailliert behandelt. Diese Zusammenfassung bietet einen Überblick über die wichtigsten Punkte, die von Lehrkräften und Schüler*innen zu beachten sind.

 

 

1. Sicherheitsüberlegungen
Besitze ich aufgrund meiner Ausbildung (oder Fortbildung/Berufserfahrung/ Eigen-können) und körperlichen Verfassung die erforderlichen Qualifikationen, um bei geplanten (auch risikobehafteten) Sportaktivitäten professionell agieren zu können?
Sportliche Aktivitäten dürfen nur unter sorgfältiger Abwägung der Risiken durchgeführt werden.

 

 

2. Gruppengrößen
Bis zur 8. Schulstufe: max. 25 Schüler*innen pro Lehrperson.
Ab der 9. Schulstufe: max. 30 Schüler*innen pro Lehrperson.
Bei risikoreichen Sportarten (z.B. Klettern, Skifahren) sind kleinere Gruppen erforderlich.

 

 

3. Bekleidung
Zweckmäßige Sportkleidung ist Pflicht.
Schmuck, Uhren und nicht splitterbare Brillen dürfen nur unter bestimmten Bedingungen getragen werden.
Sport-Hijabs sind erlaubt, eine Befreiung aus religiösen Gründen ist nicht möglich.

 

 

4. Teilnahme am Unterricht
Die Teilnahme am Sportunterricht ist verpflichtend.
Entschuldigte Abwesenheiten sind möglich (z. B. Krankheit, unvorhersehbare Ereignisse), erfordern aber eine Mitteilung an die Schule.
Eine längerfristige Befreiung aus gesundheitlichen Gründen kann nur durch die Schulleitung und im Zweifelsfall mit ärztlichem Zeugnis (§ 11 (6) SchUG) erfolgen.

 

 

5. Sportunterricht an dislozierten Sportstätten
Der Unterricht kann an externen Sportstätten durchgeführt werden.
Die Schüler*innen müssen von der Schule zur Sportstätte und zurückbegleitet werden, sofern keine Ausnahmeregelung-siehe Erlass- besteht.

 

 

6. Schwimmunterricht
Die Gruppengröße sollte 20 Schüler*innen pro Lehrperson nicht überschreiten.

 

 

Weitere detaillierte Informationen und die vollständige Fassung des Rundschreibens findest du hier…